NO DEAL – Daumen runter für die Wiederherstellungsverordnung!
Rückblick statt Zukunft, Gängelung statt Gestaltungsfreiheit, Bürokratie statt Bewirtschaftung. Die Wiederherstellungsverordnung (W-VO) der Europäischen Union greift massiv in die land- und forstwirtschaftliche Praxis ein. Das politische Zurück zu früheren Lebensräumen berücksichtigt weder die Folgen des Klimawandels noch die Expertise der Menschen, die Tag für Tag praktische Verantwortung für ihr Land und damit für die Zukunft unseres Landes übernehmen.
Mit der Kampagne #LandschafftZukunft! geben wir der Praxis eine Stimme und viele Gesichter. Wir zeigen, was die Betriebe leisten und wie die praxisferne Wiederherstellungsverordnung aus Brüssel pragmatische Vernunft und nachhaltige Verantwortung aushebelt. Um die langfristige Versorgung mit Nahrungsmitteln und Rohstoffen zu gewährleisten, klimaresiliente Wälder aufzubauen und Kulturlandschaften dauerhaft erhalten zu können, braucht es keine weiteren regulatorischen Vorgaben, sondern Vertrauen in das Land und alle, die darauf seit Generationen schaffen.
#LandschafftZukunft! klärt deshalb über den fehlgeleiteten Ansatz der Verordnung und deren weitreichenden Folgen auf. Mit Beispielen aus der Praxis, mit Clips und Claims in den Sozialen Netzwerken, mit Infomaterialien und politischen Formaten. Zielsetzung: Gestaltungsfreiheit für nachhaltige Bewirtschaftung erhalten, Überregulierung und Bürokratisierung stoppen. Zukunft braucht Pragmatismus, keine weiteren Paragraphen.
Machen Sie mit! Teilen Sie die Inhalte aus dem Download-Bereich! Noch besser: Schicken Sie uns für unsere Social-Media-Kanäle ein Handyvideo an info@no-wvo-deal.de. Zeigen Sie uns, wie der ländliche Raum die Zukunft unseres Landes gestaltet, wie Aufforstung, Bewirtschaftung und Generationendenken vor Ort aussehen. Und machen Sie gerne am Ende des Videos unsere verbindende Kampagnen-Geste mit dem gesenkten Daumen.
Daumen runter für die Wiederherstellungsverordnung.
Wir sagen gemeinsam: „NO W-VO DEAL“!
BRÜSSELER BÜROKRATIE: DIE GEPLANTEN SCHRITTE DER W-VO
Juni 2022
Die Europäische Kommission nimmt am 22. Juni 2022 einen Vorschlag für ein Gesetz
...
zur Wiederherstellung der Natur an.
Zum Dokument (PDF)
Februar 2024
Das Europäische Parlament stimmt dem endgültigem Text für die Verordnung zur
...
Wiederherstellung der Natur am 27. Februar 2024 zu.
Die mit den Mitgliedstaaten erzielte Vereinbarung wurde mit 329 zu 275 Stimmen bei 24 Enthaltungen angenommen. Mehrheitlich dafür waren die folgenden Fraktionen: GRÜNE/EFA (69+, 0-, 2=), Die Linke (28+, 3-, 0=), S&D (117+, 4-, 3=), RENEW (60+, 30-, 6=).
Mehrheitlich dagegen waren die folgenden Fraktionen: EKR (3+, 60-, 1=), EVP (25+, 115-, 10=), ID (0+, 50-, 0=). Bei den Fraktionslosen sah das Ergebnis wie folgt aus: 27+, 13-, 2=
Infoseite Abstimmung im EP
Abstimmungsergebnis
Juni 2024
Der Umweltministerrat der EU (ENV) beschließt am 17. Juni 2024 die Verordnung
...
zur Wiederherstellung der Natur mit knapper Mehrheit. Ausschlaggebend war hierfür das eigenmächtige Abstimmungsverhalten von Österreichs Umweltministerin Gewessler (Grüne), das zu einer Regierungskrise führte.
20 der 27 EU-Mitgliedsländer haben im Rat für die W-VO gestimmt. Österreichs Stimme verschaffte die Mehrheit, wodurch das Quorum von mindestens 15 Mitgliedstaaten und 65% Abbildung der Bevölkerung erreicht wurde. Ergebnis: 20 Staaten, 66,07% der Bevölkerung.
Sitzung des Umweltrats (17.6.24)
August 2024
Die W-VO tritt in Kraft
Die Verordnung (EU) 2024/1991 über die Wiederherstellung der Natur (kurz W-VO) ...
tritt nach Veröffentlichung im Amtsblatt am 18. August 2024 offiziell in Kraft.
Verordnung als PDF
September 2026
Die Nationalen Wiederherstellungspläne der Mitgliedsländer sollen bis zum 1. September... 2026 an die Europäische Kommission weitergeleitet werden. Diese hat sechs Monate Zeit für die Begutachtung.
März 2027
Die Pläne der EU sehen eine Deadline für die Rückmeldungen und Forderung von ... Anpassungen zu den Nationalen Wiederherstellungsplänen durch die Kommission für den 1. März 2027 vor.
September 2027
Bis zum 1. September 2027 sollen die Nationalen Wiederherstellungspläne... durch die Mitgliedstaaten auf Basis der im März 2027 erfolgten Rückmeldung der Europäischen Kommission finalisiert werden.
Dezember 2028
Die Europäische Umweltagentur (engl. kurz EEA) soll nach Plänen der EU (technische) ... Fortschritte bei der Zielerreichung bilanzieren und der Europäischen Kommission bis zum 31. Dezember 2028 einen Bericht darüber vorlegen. Dieser Prozess soll ab diesem Zeitpunkt alle drei Jahre wiederholt werden, d.h. 31.12.2031, 31.12.2034 usw.
Bis 2030
Die Mitgliedstaaten sollen bis dahin „zufriedenstellende Niveaus“ für die ... Indikatoren unter Art. 12 W-VO festlegen. Das Verfahren soll die Öffentlichkeit einbeziehen.
Juni 2031
Die Mitgliedstaaten sollen der Europäische Kommission bis zu diesem Zeitpunkt Bericht ... über die Umsetzung der Maßnahmen erstatten. Erstmalig soll dies am 30. Juni 2031 stattfinden, danach mind. alle sechs Jahre.
Juni 2032
Die Nationalen Wiederherstellungspläne sollen alle zehn Jahre überprüft und ...
überarbeitet werden. Darunter fällt z.B. die Aufnahme neuer Maßnahmen. Die erste Prüfung soll am 30. Juni 2032, die darauffolgende dann im Jahr 2042 erfolgen.
Die Europäische Umweltagentur (engl. kurz EEA) soll der Europäischen Kommission bis zum 30. Juni 2032 einen technischen Bericht zur Zielerreichung vorlegen. Dieser Prozess soll sich alle sechs Jahre wiederholen.
FAQ – WARUM WIR DIE W-VO IN DIESER FORM ABLEHNEN
Warum wurde die Kampagne ins Leben gerufen?
Mit der Kampagne #LandschafftZukunft! wollen die AGDW-Die Waldeigentümer und die Familienbetriebe Land und Forst darüber informieren, welche weitreichenden Eingriffe in die Land- und Forstwirtschaft mit der Wiederherstellungsverordnung (W-VO) der EU einhergehen. Und sie wollen die klare Botschaft senden, dass die Verordnung in der aktuellen Form inakzeptabel ist und grundlegend überarbeitet werden muss.
Warum wird die Wiederherstellungsverordnung abgelehnt?
Die Wiederherstellungsverordnung geht von einem fehlgeleiteten Ansatz aus. Sie will frühere Lebensraumtypen wiederherstellen, ohne die durch den Klimawandel bedingten Auswirkungen auf unsere Umwelt zu berücksichtigen. Das politisch verordnete Zurück blendet land- und forstwissenschaftliche Realitäten aus und hat massive Folgen für die seit Generationen gewachsene, nachhaltige Bewirtschaftung. Darüber hinaus ist die inhaltliche Ausgestaltung intransparent und die Finanzierung ungeklärt.
Welche negativen Folgen hätte die Verordnung in der Praxis?
Die Wiederherstellungsverordnung entzieht der Land- und Forstwirtschaft Flächen indem sie die an den jeweiligen Standort angepasste Bewirtschaftung massiv einschränkt. Die sichere Versorgung mit Nahrungsmitteln und nachwachsenden Rohstoffen wird dadurch genauso gefährdet wie die damit verbundene Unabhängigkeit. Darüber hinaus gefährdet die W-VO den erfolgreich begonnenen und dringend notwendigen Aufbau klimaresilienter Wälder. Des Weiteren bringt sie einen lähmenden Bürokratieaufwuchs für die Betriebe mit sich.
Wen betrifft die Verordnung direkt bzw. besonders stark?
Durch die wichtigen Artikel 4, 11 und 12 der Wiederherstellungsverordnung sind in erster Linie die Land- und Forstwirtschaft bzw. vor allem die Waldbesitzenden betroffen. Daneben tangiert die Verordnung aber auch unmittelbar die Verbraucher, weil sich die negativen Folgen für die Produktion von Nahrungsmitteln und Bereitstellung von Rohstoffen auf die Versorgungslage und letztlich auch die Preise auswirken.
Warum wurde der Kampagnen-Titel „#LandschafftZukunft!“ gewählt?
Der Kampagnen-Claim #LandschafftZukunft! soll herausstellen, was die Betriebe, was die Menschen im ländlichen Raum tagtäglich durch ihre Expertise und ihr Engagement leisten. Das Land schafft Zukunft für unser Land. Dafür braucht es (Kultur)Landschaften und Gestaltungsspielraum, kein politisch verordnetes Land von gestern und keine praxisferne, bürokratische Wiederherstellungsverordnung aus Brüssel.
An wen wendet sich die Kampagne #LandschafftZukunft!?
Eine Zielgruppe der Kampagne #LandschafftZukunft! ist die Land- und Forstwirtschaft, die über die W-VO und ihre Auswirkungen informiert wird. Daneben wendet sich die Kampagne vor allem an die politischen Entscheider in Brüssel und Berlin, auf Bundes- und Landesebene. Und sie erinnert die Bundesregierung an ihr explizites Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, sich für eine praxisnahe Regelung einzusetzen.
Warum arbeitet die Kampagne mit der Bildmarke „NO W-VO DEAL“?
Neben dem inhaltlichen Kampagnen-Claim #LandschafftZukunft! wird mit NO DEAL auf plakative Weise die klare Ablehnung der W-VO in ihrer jetzigen Ausgestaltung zum Ausdruck gebracht. In Anlehnung an den Green Deal als Ursprung der Verordnung sagt die Land- und Forstwirtschaft NO DEAL zur W-VO. Kombiniert wird die Botschaft mit dem gesenkten Daumen als verbindende Kampagnen-Geste.
Bedeutet NO DEAL ein Nein zu den Naturschutzbestrebungen der EU?
Die Kampagne unterstützt das grundsätzliche Bestreben der EU nach Klima- und Artenschutz. Faktische Stilllegung von Flächen, weiterwachsende Bürokratie und praxisferne, restriktive Vorgaben in der Land- und Forstwirtschaft sind dafür allerdings nicht zielführend. Ohne nachhaltige Bewirtschaftung sind die Klimaziele nicht zu erreichen. #LandschafftZukunft! spricht sich dafür aus, Bewirtschaftung und den Schutz von Klima und Umwelt verantwortungsbewusst zu vereinen.
Wer schaut kritisch auf die Wiederherstellungsverordnung?
Die W-VO, die international als Nature Restoration Law bezeichnet wird, ist in ganz Europa höchst umstritten. Erst durch ein eigenmächtiges Votum von Österreichs Umweltministerium Gewessler (Grüne) kam eine Mehrheit dafür zustande. Auf der Agrarministerkonferenz in Heidelberg im September 2025 haben sich elf Bundesländer gegen die W-VO ausgesprochen und eine Überarbeitung gefordert. Die deutliche Kritik an der W-VO in ihrer aktuellen Form kommt aus einer Vielzahl von Regionen und einem breiten gesellschaftlichem Spektrum.
Wie können Interessierte die Kampagne unterstützen?
Interessierte können die Kampagne #LandschafftZukunft! unterstützen, indem sie die Download-Inhalte der Webseite teilen oder die Posts auf den Social-Media-Plattformen der Kampagne liken. Daneben können sie kurze Handyvideos oder Fotos an info@no-wvo-deal.de schicken, mit denen sie zeigen, wie der ländliche Raum die Zukunft des Landes gestaltet, wie Aufforstung, Bewirtschaftung und Generationendenken vor Ort aussehen. Dabei können sie durch die verbindende Kampagnen-Geste des gesenkten Daumens ihr NO DEAL zur Wiederherstellungsverordnung demonstrieren.
„Realitätsfern und unverantwortlich“ – Stimmen aus Praxis und Politik
Anschauungs-Material – Grafiken, Fotos, Statistiken
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Wenn Sie Fragen oder weitergehende Informationen benötigen, dann melden Sie sich bei uns unter info@no-wvo-deal.de.
Wir unterstützen gerne.
Kontaktformular
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Adresse
Familienbetriebe Land und Forst e.V.
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